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Die Musikschule unterstützt Begabungen bei Schülern und Schülerinnen, die im Laufe ihrer Ausbildung an der Musikschule sichtbar und hörbar werden. Hier sind der Lernerfolg, die Teilnahme an Kammermusiken sowie an öffentlichen Konzerten ausschlaggebende Aspekte.
Auf Vorschlag des Hauptfachlehrers und nach Prüfung durch Schulleitung und Vorstand der Musikschule kann ein Schüler in die Begabtenförderung der Musikschule aufgenommen werden. Die Begabtenförderung der Musikschule sieht einen Gebührenerlass von € 11,00 monatlich sowie kostenfreien verpflichtenden Theorieunterricht vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Begabtenförderung.
Bei hohen Begabungen oder ausgesprochenem Ziel Musikstudium kann zusätzlich eine Förderung in Zusammenarbeit mit dem Verband bayerischer Sing- und Musikschulen sowie dem zuständigen Staatsministerium über den Hauptfachlehrer bei der Schulleitung beantragt werden.


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