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1. Sozialermäßigung: nur für SGB II: 50 %
2. Geschwisterermäßigung: nur bei gleicher Zahlungsart für das jeweilige jüngere Kind:
| das 2. Kind | 25 % |
| das 3. Kind | 50 % |
| das 4. Kind | 75 % |
| ab dem 5. Kind | 100 % |
3. Familienermäßigung: nur bei gleicher Zahlungsart: belegen Eltern und Kinder Instrumentalunterricht, wird bereits für das 1. Kind 25 % Gebührenermäßigung gewährt.
4. Begabtenermäßigung: nur auf Vorschlag des Hauptfachlehrers
5. Mehrfachermäßigung: Nur für Schüler aus zuschusszahlenden Gemeinden, bei Belegung unterschiedlicher Instrumente, nach Abzug aller o.g. Ermäßigungen 20 % für das 2. Instrument.
Auf sämtliche Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.


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