Häufig gestellte Fragen

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Wie funktioniert 14-tägiger Unterricht? Wann bin ich wieder dran?

Den 14-tägigen Termin teilen sich zwei Schüler. Damit beide auf die gleiche Anzahl von Unterrichtsstunden kommen, gilt folgende Regelung: an jedem zweiten Unterrichtstermin, an dem kein schulfreier Tag ist, haben Sie Unterricht.

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Warum muss ich in den Ferien durchbezahlen?

Die Fortzahlung der Unterrichtsgebühren ergibt sich aus dem Jahresentgelt und dessen gleichmäßige  Aufteilung  in zwölf Teile. Dadurch scheinen jeden Monat Kosten zu entstehen, auch in den Ferienmonaten. Aber in Wirklichkeit bezahlen Sie nur den erhaltenen Unterricht.

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Ich habe heute keine Zeit. Wird mein Unterricht nachgeholt?

Bei Verhinderung durch den Schüler wird der Unterricht nicht nachgeholt. Bitte geben Sie Ihrem Lehrer oder in der Verwaltung Bescheid, wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können.

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Werden ausgefallene Stunden nachgeholt?

Fallen Unterrichtsstunden aus, weil die Lehrkraft verhindert ist, werden diese Stunden nachgeholt (gilt nicht bei Krankheit)

Bei einer Verhinderung oder Krankheit des Schülers findet kein Ersatz statt. Trotzdem sollten Sie dem Lehrer möglichst frühzeitig Bescheid geben, wenn eine Unterrichtsstunde nicht eingehalten werden kann.

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Mein Lehrer war letzte Woche krank? Wird das nachgeholt?

Bei Krankheit des Lehrers wird der Unterricht nicht nachgeholt. Fallen mehr als drei Unterrichtsstunden auf Grund einer Erkrankung des Lehrers während des laufenden Schuljahres aus, kann ein schriftlicher Antrag auf Gebührenrückerstattung an den Vorstand gestellt werden.

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Mein Unterrichtstermin passt nicht mehr. Wie kann ich meinen Unterrichtstermin ändern?

Bitte treten Sie in diesem Fall direkt mit Ihrer Lehrkraft in Kontakt.

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Gibt es Einzel- und Gruppenunterricht?

Beide Unterrichtsformen sind grundsätzlich möglich.

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Wie oft muss ich üben?

Ein Pauschalrezept für das Üben gibt es nicht. Prinzipiell ist es aber sinnvoller täglich zu üben. Am besten Sie bauen die „Trainingseinheit“ als festen Bestandteil in den Tagesablauf mit ein.

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Brauche ich ein Instrument zu Hause?

Ein eigenes Instrument ist für das tägliche Üben zu Hause unverzichtbar. Viele Musikalienhändler bieten Leihverträge für verschiedene Instrumente an, falls Sie sich noch nicht für einen Instrumentenkauf entscheiden können. Eine kleine Auswahl an Instrumenten finden Sie auch an unserer Musikschule, die Sie für eine monatliche Gebühr mieten können. Sprechen Sie Ihre Lehrkraft  darauf an, sie berät Sie gerne.

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Mein Kind hat in der Gruppe Unterricht. Was passiert, wenn sich die Gruppenstärke ändert?

In diesem Fall erhalten Sie von der Lehrkraft eine Ummeldung, die Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben. Die Musikschule muss nach veränderter Gruppenstärke das Entgelt entsprechend abändern. Eine Übersicht darüber gibt Ihnen die Gebührenordnung.

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Ich möchte in einem Ensemble mitspielen. Wie kann ich mich dafür anmelden?

Dazu füllen Sie ein Anmeldeformular für Ensembles / Chöre aus oder melden sich online an. Die Teilnahme an unseren Ensembles und Orchestern ist für Schüler und Schülerinnen der Musikschule Unterhaching e.V. mit den Wohnorten Unterhaching und Neubiberg kostenfrei. Einen Überblick über unser Angebot finden sie unter Ensembles und Chöre.

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Gibt es auch Ermäßigungen für den Unterricht?

Wir gewähren Sozialermäßigung, Geschwister,- Familien- und Mehrfachermäßigung, sowie (auf Vorschlag des Hauptfachlehrers) Begabtenermäßigung. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht. Die aktuellen Tarife finden sie hier.

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Gibt es eine Warteliste?

Sollten für den gewünschten Unterricht keine Kapazitäten frei sein, werden Sie von uns kontaktiert und Sie kommen unverbindlich auf die Warteliste. Sobald wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können, werden Sie von uns informiert.

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Kann ich als Erwachsener Unterricht an der Musikschule Unterhaching e.V. nehmen?

Selbstverständlich bietet die Musikschule Unterhaching e.V. auch Erwachsenen Musikunterricht und die Beteiligung an den Ensembles an.

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Kann man sich während eines Schuljahres noch anmelden?

Grundsätzlich besteht nur die Möglichkeit sich während der Anmeldephase im Juni für das kommende Schuljahr anzumelden. Sollten zu Beginn oder im Laufe des neuen Schuljahres bei den jeweiligen Lehrern Kapazitäten frei sein, können noch Schüler aufgenommen werden.

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Kann ich die Lehrkraft vorher kennenlernen?

Ja, auf Anfrage können Sie mit unseren Lehrerinnen und Lehrern eine Probestunde vereinbaren.

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Kann ich mein Kind oder mich auch nur für ein Semester anmelden?

Das ist nicht möglich. Sie schließen grundsätzlich einen Vertrag für ein ganzes Schuljahr mit der Musikschule Unterhaching e.V. ab.

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Ab welchem Alter kann man sich an der Musikschule anmelden?

An der Musikschule können bereits Kinder ab 1 1/2 Jahren mit ihren Eltern den Musikgarten besuchen. Daran schließt die Musikalische Früherziehung an, für Kinder im Alter zwischen 4 und 6 Jahren. Auf diese Grundausbildung baut  der Instrumental– und Vokalunterricht auf.
Für den Einstieg in den Instrumental- oder Vokalunterricht ist die Musikalische Grundausbildung für Kinder der  1. und 2. Schulstufe verpflichtend, sofern sie noch nicht die Musikalische Früherziehung besucht haben.

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Wann melde ich mein Kind am besten an?

Die Anmeldephase für das nächste Schuljahr beginnt am 10. Juni 2013 und endet am 21. Juni 2013.

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Warum wurde im Oktober ein so hoher Betrag von meinem Konto abgebucht?

Im laufenden Schuljahr werden am 15. Oktober die Unterrichtsgebühren das erste Mal eingezogen – rückwirkend für zwei Monate. Danach erfolgt die Abbuchung immer am 15. des Monats, wenn Sie sich für monatliche Ratenzahlung entschieden haben.

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Wie kann ich den Unterricht kündigen?

Für die Abmeldung zum Schuljahresende (31. August) muss die Kündigung bis 31. Mai vorliegen. Der Rücktritt vom Vertrag vor Ende des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. wegen Wegzug, längere Krankheit). Er muss schriftlich erfolgen, dabei werden 20% der verbleibenden Unterrichtsgebühren einbehalten.

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Wie lange dauert das Schuljahr?

Das Schuljahr beginnt am 1. September und dauert bis 31. August. Die Ferienzeiten orientieren sich an den Ferienterminen der allgemein bildenden Schulen in Bayern. 

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Sind die Schüler im Unterricht versichert?

Die Musikschule übernimmt die Haftung im Rahmen einer von ihr abgeschlossenen Schülerunfallversicherung, deren Inhalt und Umfang sich nach der für die allgemein bildenden Schulen bestehenden Regelung richtet.

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An wen wende ich mich bei Fragen zum Unterrichtsvertrag?

Wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltung der Musikschule. 

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns auf Sie.



Freitag, 31.05.2013, 10:00 Uhr
Raum: Zimmer 210

Orchester Kunterbunt

Ferienprojekt für BläserInnen, PercussionistInnen, und Hackbrett-SpielerInnen von 9 bis 14 Jahren Leitung: Monika Beck

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Mittwoch, 12.06.2013, 19:00 Uhr
Raum: Großer Saal

Let's groove!

Konzert des Fachbereichs Jazz-Rock-Pop

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Mittwoch, 19.06.2013, 19:00 Uhr
Raum: Kleiner Saal

Vorspielabend der Klassen

Ingrid Reischl: Gitarre, Zither und Vera Lischke: Violine, Viola

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