![]()
Für das Schuljahr 2011/ 2012 gilt die aktuelle Gebührentabelle. Die Bezahlung ist grundsätzlich per Einzug möglich und sie ist fällig bei:
a) einmaliger Zahlungsweise: am 15. November
b) zwei Ratenzahlungen: jeweils am 15. November und 15. Mai
c) zwölf Ratenzahlungen: jeweils zum 15. des Monats
Der 1. Einzug erfolgt am 15.11., rückwirkend für 3 Monate. Die Bearbeitungsgebühr von € 13,- pro Schüler wird nur bei
Neuanmeldung erhoben und ist mit der ersten Zahlungsrate fällig. Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung zusammen mit der Anmeldung aus. Sie erlischt automatisch nach der Auflösung des Unterrichtsverhältnisses. Es werden keine Rechnungen versandt.
Die Nichtteilnahme eines Schülers am Unterricht wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Der Unterricht wird nicht nachgeholt. Bei Unterrichtsausfall durch Erkrankung einer Lehrkraft bis zur Dauer von drei Wochen sind die Gebühren weiter zu bezahlen. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft, die nicht durch eine Vertretung abgedeckt werden kann, beschließt der Vorstand eine Sonderregelung. Eine eventuelle Rückvergütung erfolgt am Ende des Schuljahres. Ein Gebührenabzug seitens der Eltern ist nicht zulässig. Die Schulordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung. Sie finden Sie unter Downloads.
Konten der Musikschule:
VR Bank München Land eG, Kto.-Nr. 305 308 (BLZ 701 664 86)
Kreissparkasse München-Starnberg, Kto.-Nr. 210 906 954 (BLZ 702 501 50)
Der Unterricht findet dezentral in den Gemeinden Unterhaching und Neubiberg statt.
Bitte schicken Sie Kinder, die wegen Krankheit in der Schule oder im Kindergarten bereits gefehlt haben, nicht in den Unterricht.
Für die Musikschule gilt die Schuljahres-, Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im jeweiligen Unterrichtsort. Hier können u.a. abweichende Regelungen durch die Schulen getroffen werden, auf die die Musikschule keinen Einfluss hat.
Die Musikschule übernimmt die Haftung im Rahmen einer von ihr abgeschlossenen Schülerunfallversicherung, deren Inhalt und Umfang sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen bestehenden Regelung richtet.
Anmeldeschluss für das Schuljahr 2011/2012 ist: 1. Juli 2011
Anmeldungen, die nach diesem Termin abgegeben werden, können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Die Anmeldung gilt für ein Jahr, sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht bis zum 31. Mai gekündigt wird.
Eine NEUANMELDUNG muß nur ausgefüllt werden, wenn Sie im Schuljahr 2010/2011 nicht Schüler der Musikschule waren. Benutzen Sie bitte dazu das Anmeldeforumlar online.
Für die UMMELDUNG benutzen Sie bitte eine BELEGUNGSÄNDERUNGSKARTE, die Sie nach Absprache von Ihrer Lehrkraft bekommen, falls Sie bereits Schüler der Musikschule sind und Ihre Stunde verlängern, das Instrument oder vom Gruppenunterricht zum Einzelunterricht wechseln wollen.
Für die ABMELDUNG zum Schuljahresende muß bis 31. Mai bei der Geschäftsstelle eine schriftliche Kündigung (eine mündliche reicht nicht aus!) vorliegen. Teilen Sie das bitte auch Ihrer Lehrkraft mit.
Der RÜCKTRITT vom Vertrag vor Ende des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Wegzug, längere Krankheit). Er muß schriftlich erfolgen. Dabei werden 20 % der verbleibenden Unterrichtsgebühren einbehalten.
Die Schulordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung. Sie finden sie als Dokument zum Download.


[mehr]