Geschäftsordnung

Für das Schuljahr 2013/ 2014 gilt die aktuelle Gebührentabelle. Die Bezahlung ist grundsätzlich per Einzug möglich und sie ist fällig bei:

a) einmaliger Zahlungsweise: am 15. November
b) zwei Ratenzahlungen: jeweils am 15. November und 15. Mai
c) zwölf Ratenzahlungen: jeweils zum 15. des Monats

Der 1. Einzug erfolgt am 15. Oktober, rückwirkend für zwei Monate. Die Bearbeitungsgebühr von € 13,- pro Schüler wird nur bei Neuanmeldung erhoben und ist mit der ersten Zahlungsrate fällig. Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung zusammen mit der Anmeldung aus. Sie erlischt automatisch nach der Auflösung des Unterrichtsverhältnisses. Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail versandt.

Die Nichtteilnahme eines Schülers am Unterricht wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Der Unterricht wird nicht nachgeholt. Bei Unterrichtsausfall durch Erkrankung einer Lehrkraft bis zur Dauer von drei Wochen sind die Gebühren weiter zu bezahlen. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft, die nicht durch eine Vertretung abgedeckt werden kann, beschließt der Vorstand eine Sonderregelung. Eine eventuelle Rückvergütung erfolgt am Ende des Schuljahres. Ein Gebührenabzug seitens der Eltern ist nicht zulässig. Die Schulordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung. Sie finden Sie unter Downloads.


Konten der Musikschule:

VR Bank München Land eG, Kto.-Nr. 305 308 (BLZ 701 664 86)

Der Unterricht findet dezentral in den Gemeinden Unterhaching und Neubiberg statt.

Bitte schicken Sie Kinder, die wegen Krankheit in der Schule oder im Kindergarten bereits gefehlt haben, nicht in den Unterricht.

Für die Musikschule gilt die Schuljahres-, Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im jeweiligen Unterrichtsort. Hier können u.a. abweichende Regelungen durch die Schulen getroffen werden, auf die die Musikschule keinen Einfluss hat.

Die Musikschule übernimmt die Haftung im Rahmen einer von ihr abgeschlossenen Schülerunfallversicherung, deren Inhalt und Umfang sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen bestehenden Regelung richtet.

Anmeldung für das Schuljahr 2013/2014: 10.-21. Juni 2013

Anmeldungen, die nach diesem Termin abgegeben werden, können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.

Eine NEUANMELDUNG muss nur ausgefüllt werden, wenn Sie im Schuljahr 2012/2013 nicht SchülerIn der Musikschule waren. Benutzen Sie bitte dazu das Anmeldeforumlar online oder drucken Sie sich ein entsprechendes Formular unter Downloads aus.

Falls Sie bereits SchülerIn der Musikschule sind und Ihre Stunde verlängern, das Instrument, die Lehrkraft oder vom Gruppenunterricht zum Einzelunterricht  wechseln wollen, benutzen Sie bitte für die ÄNDERUNG des Vertrags ein Ummeldeformular.

Für die ABMELDUNG zum Schuljahresende muss bis 31. Mai bei der Geschäftsstelle eine Kündigung vorliegen. Teilen Sie Ihre Entscheidung bitte auch Ihrer Lehrkraft mit.

Der RÜCKTRITT vom Vertrag vor Ende des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Wegzug, längere Krankheit). Dabei werden 20 % der verbleibenden Unterrichtsgebühren als Restschuld fällig. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Die Regelung zu Ermäßigungen und Begabtenförderung finden Sie hier. Die Schulordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung. Sie finden sie als Dokument zum Download.


Freitag, 31.05.2013, 10:00 Uhr
Raum: Zimmer 210

Orchester Kunterbunt

Ferienprojekt für BläserInnen, PercussionistInnen, und Hackbrett-SpielerInnen von 9 bis 14 Jahren Leitung: Monika Beck

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Mittwoch, 12.06.2013, 19:00 Uhr
Raum: Großer Saal

Let's groove!

Konzert des Fachbereichs Jazz-Rock-Pop

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Mittwoch, 19.06.2013, 19:00 Uhr
Raum: Kleiner Saal

Vorspielabend der Klassen

Ingrid Reischl: Gitarre, Zither und Vera Lischke: Violine, Viola

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