Bei Verhinderung durch den Schüler wird der Unterricht nicht nachgeholt. Bitte geben Sie Ihrem Lehrer oder in der Verwaltung Bescheid, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Kann Ihr Kind oder Sie selbst über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen krankheitsbedingt nicht am Musikschulunterricht teilnehmen, können wir auf schriftlichen Antrag und bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, das Unterrichtsentgelt anteilig erstatten. Die Berechnung erfolgt am Schuljahresende.