Informationen zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
der wesentliche Teil von Musikschularbeit ist die Begegnung beim gemeinsamen Musizieren. Dies war aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Wochen in dieser Form nicht möglich. Ein gestaffelter Wiedereinstieg in die analoge Musikschularbeit wurde mit Beschluss des Bayerischen Kabinetts vom 5. Mai 2020 zum 11. Mai 2020 genehmigt. So steht aus Hygienegründen der Einstieg mit dem Einzel- und Kleingruppenunterricht an erster Stelle. Derzeit stehen leider noch einige endgültige Entscheidungen der Kommunen als Sachaufwandsträger der Gebäude zum Wiedereinstieg unserer Musikschule an unseren Unterrichtsstätten – das sind die allgemeinbildenden Schulen, das KUBIZ und das Musische Zentrum am Floriansanger – noch aus.
Sobald wir wissen, wo und wann mit welchen Lehrkräften der Präsenzunterricht starten kann, werden Sie umgehend von uns oder direkt von Ihrer Lehrkraft informiert.
Zum kommenden Wiedereinstieg mit ausschließlich Einzelunterricht wurden insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Distanzregeln erlassen. Je nach örtlicher Situation müssen weitere Differenzierungen vorgenommen werden. Die Partizipation von Träger, Personal, Schüler*innen sowie Eltern spielt hierbei eine wichtige Rolle. Gemeinsam wollen und werden wir nun den Wiedereinstieg ermöglichen und schaffen.
Wenn es dann los geht beachten Sie bitte folgende Hinweise, zum Schutz Ihrer Kinder, sich selbst und der Lehrkräfte:
- Zur Dokumentation etwaiger Infektionsketten führen die Lehrkräfte Listen mit Uhrzeit, Name und Telefonnummer. Bitte informieren Sie die Schulleitung umgehend, sobald ein Infektionsfall auftritt.
- Die Räumlichkeiten, die die Musikschule zum Unterricht nutzt, darf nur vom Personal sowie den Schüler*innen betreten werden. Nur im Ausnahmefall dürfen Schüler*innen von einer weiteren Person begleitet werden (bei Schüler*innen unter 6 Jahren, körperlicher Beeinträchtigung oder Transport schwerer Instrumente).
- In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Unterrichtszeitraum zu beschränken.
- Zu jedem Zeitpunkt ist zu weiteren Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. In den Unterrichtsräumen gilt derzeit eine maximale Personenzahl (2 Personen) bei der Nutzung des Unterrichtsraumes, die die Lehrkraft beinhaltet. In weiteren größeren Unterrichtsräumen ist neben der Lehrkraft und dem*er Schüler*in nur im Ausnahmefall eine Begleitperson gestattet, sofern es das dortige Sicherheitskonzept zulässt.
- Die Aufenthaltsbereiche in den Gebäuden sind geschlossen.
- kann es aufgrund eines erhöhten Raumbedarfs für den Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang zu einem Unterrichtszimmertausch kommen. Bitte beachten Sie diesbezügliche Informationen durch die Musikschule oder die Lehrkraft.
- Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD),
- vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
- nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
- Auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet.
- Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schüler*innen den Unterricht nicht zu erteilen.
- In allen Unterrichtsgebäuden gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) zum Schutz der Anderen bis zum Unterrichtszimmer. Dies gilt explizit auch für die Nutzung der Toiletten und beim Verlassen der Unterrichtszimmer. Der Unterricht selbst kann grundsätzlich ohne Maskenschutz erfolgen.
- Die Schüler haben vor dem Betreten des Unterrichtszimmers die Hände zu waschen. Dies wird aktiv durch die Lehrkraft abgefragt.
- Der Eintritt der Schüler in den Unterrichtsraum wird ausschließlich durch die Lehrkraft ermöglicht und ist nur nach Verlassen des*er vorherigen Schülers*in gestattet.
- Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, nicht-verbale Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) sowie der Austausch von Instrumenten, Bögen, Mundstücken etc. ist untersagt.
- Das Einstimmen von Instrumenten der Schüler*innen durch die Lehrkraft ist nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz; Einmalhandschuhe) und nur wo verbale Anleitung nicht ausreicht gestattet.
- Zum erhöhten Schutz im Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang stehen im KUBIZ transparente Trennwände zur Verfügung, deren Nutzung zwischen Lehrkraft und Schüler*in verpflichtend ist. In allen anderen Unterrichtsräumen ist auf einen deutlich erhöhten Abstand zu achten und jede Möglichkeit zum Lüften zu nutzen.
- Im Klavierunterricht ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zum*r Schüler*in verstärkt zu achten. Die Tastaturen werden durch sparsames Abwischen mit einem Tuch mit Desinfektionsmittel durch die Lehrkräfte gereinigt.
- Beim Unterricht mit Zupfinstrumenten (Hackbrett, Gitarren, Zither) ist das Tragen eines Mundschutzes sowie die Desinfektion der Hände direkt vor dem Instrumentalunterricht verpflichtend, sofern stationäre Instrumente benutzt werden.
- Der Kontakt mit der Verwaltung erfolgt weiterhin kontaktarm ausschließlich durch Telefon ab 11.05.2020 oder wie bisher per E-Mail.
Mit herzlichen Grüßen und hoffnungsvollen Gedanken!
Hermann Michael Schnabel und Wolfgang Greth
Schulleitung