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aus dem Musikschulalltag

Neue Regeln für den Musikschulbetrieb

von | Sep 14, 2021 | Aktuelles, Allgemein

Für den Betrieb der Musikschule gelten ab September 2021 – entsprechend der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei einer Inzidenz von mehr als 35 – folgende Regeln:

(Stand: 6. September 2021)

Ein Zutritt zur und die Teilnahme am Unterricht der Musikschule ist – aufgrund der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz von über 35 – nur bei der Befolgung der 3-G-Regelung erlaubt: geimpft – getestet – genesen.

Die 3-G-Regelung gilt für alle

  • SchülerInnen,
  • Begleitpersonen,
  • den Parteiverkehr und
  • Besuchern von Veranstaltungen der Musikschule.

Die Musikschule und ihre Mitarbeiter*innen haben eine bußgeldbewehrte Pflicht zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise.

Getesteten Personen stehen gleich:
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder
• Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Besuchs allgemeinbildender Schulen unterliegen.
Der Zutritt für diese Personengruppen ist ohne 3-G-Regelungen möglich.

Schüler*innen, die in sich in der allgemeinbildenden Schule nicht testen lassen, haben keinen Zutritt zur Musikschule. Bitte melden Sie sich in diesem Fall baldmöglichst bei unserer Verwaltung/Schulleitung.

Es gelten weiterhin die bekannten AHA + L Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften).

Maskenpflicht:
– In den Gebäuden besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken; derzeit keine FFP2-Masken notwendig).

– Die Maskenpflicht entfällt in den Unterrichtsräumen, wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
– Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
– Personen, die unmittelbar ein schriftliches, ärztliches Zeugnis vorlegen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus diversen Gründen nicht zuzumuten ist, sind vom Tragen der Maske befreit.
– In den Grundfächern sind nur die anwesenden Erwachsenen zum Tragen einer Maske verpflichtet, sollte der Mindestabstand (auch zu den Kindern!) nicht durchgehend gewahrt werden können.

Sollten Sie zu den aktuellen Regelungen Fragen oder Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte gerne vertrauensvoll an unsere Verwaltung oder Schulleitung.

Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen!