von Anita Pfeifenberger | 19. Oktober 2018
Bei Verhinderung durch den Schüler wird der Unterricht nicht nachgeholt. Bitte geben Sie Ihrem Lehrer oder in der Verwaltung Bescheid, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Kann Ihr Kind oder Sie selbst über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen... von Anita Pfeifenberger | 19. Oktober 2018
Nein. Wir haben Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Wenn Sie monatlich bezahlen, wird die Gesamtsumme auf zwölf Raten aufgeteilt. Dadurch scheinen jeden Monat Kosten zu entstehen, auch in den Ferienmonaten. Aber in Wirklichkeit... von admin | 6. Oktober 2018
Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter. von admin | 6. Oktober 2018
Die Musikschule übernimmt die Haftung im Rahmen einer von ihr abgeschlossenen Schülerunfallversicherung, deren Inhalt und Umfang sich nach der für die allgemein bildenden Schulen bestehenden Regelung richtet. von admin | 6. Oktober 2018
Das Schuljahr beginnt am 1. September und dauert bis 31. August. In den Ferien ist unterrichtsfrei. Die Ferienzeiten richten sich nach den Ferienterminen der allgemein bildenden Schulen in Bayern.