Bereich Service
Fragen rund um unsere Angebote?

Wir sind für Sie da!

Häufig gestellte Fragen

Mein Kind ist krank und kann nicht kommen. Wird die Stunde nachgeholt?

Bei Verhinderung durch den Schüler wird der Unterricht nicht nachgeholt. Bitte geben Sie Ihrem Lehrer oder in der Verwaltung Bescheid, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Kann Ihr Kind oder Sie selbst über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen krankheitsbedingt nicht am Musikschulunterricht teilnehmen, können wir auf schriftlichen Antrag und bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, das Unterrichtsentgelt anteilig erstatten. Die Berechnung erfolgt am Schuljahresende.

Muss ich die Ferien mit bezahlen?

Nein. Wir haben Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Wenn Sie monatlich bezahlen, wird die Gesamtsumme auf zwölf Raten aufgeteilt. Dadurch scheinen jeden Monat Kosten zu entstehen, auch in den Ferienmonaten. Aber in Wirklichkeit bezahlen Sie nur den erhaltenen Unterricht.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Unterrichtsvertrag?

Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sind die Schüler im Unterricht versichert?

Die Musikschule übernimmt die Haftung im Rahmen einer von ihr abgeschlossenen Schülerunfallversicherung, deren Inhalt und Umfang sich nach der für die allgemein bildenden Schulen bestehenden Regelung richtet.

Wie lange dauert das Schuljahr?

Das Schuljahr beginnt am 1. September und dauert bis 31. August. In den Ferien ist unterrichtsfrei. Die Ferienzeiten richten sich nach den Ferienterminen der allgemein bildenden Schulen in Bayern. 

Wie kann ich den Unterricht kündigen?

Für die Abmeldung zum Schuljahresende (31. August) muss die Kündigung bis 31. Mai schriftlich vorliegen. Der Rücktritt vom Vertrag vor Ende des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Warum wurde im Oktober ein so hoher Betrag von meinem Konto abgebucht?

Im laufenden Schuljahr werden am 15. Oktober die Unterrichtsgebühren das erste Mal eingezogen – rückwirkend für zwei Monate. Danach erfolgt die Abbuchung immer am 15. des Monats, wenn Sie sich für monatliche Ratenzahlung entschieden haben.

Wann melde ich mein Kind am besten an?

Die Anmeldephase für das Schuljahr 2024 / 2025 beginnt am 18. Juni 2024, 9.00 Uhr. Vor diesem Termin nehmen wir für das kommende Schuljahr keine Anmeldungen entgegen. Anmeldungen sind online möglich über unser Anmeldeformular oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen. 

Ab welchem Alter kann ich mein Kind an der Musikschule anmelden?

Bereits die Jüngsten ab 2 Jahren können mit ihren Eltern den Musikgarten besuchen. Informationen dazu finden Sie hier.

Kann ich mein Kind oder mich auch nur für ein Semester anmelden?

Das ist nicht möglich. Sie schließen grundsätzlich den Vertrag für ein ganzes Schuljahr ab.

Kann ich die Lehrkraft vorher kennenlernen?

Ja. Sie können mit unseren Lehrerinnen und Lehrern eine Probestunde vereinbaren.

Kann man sich während eines Schuljahres noch anmelden?

Wenn Plätze frei sind, können Sie auch während des laufenden Schuljahres noch einsteigen.

Kann ich als Erwachsener Unterricht an der Musikschule Unterhaching e. V. nehmen?

Selbstverständlich! Sie können Intrumental- oder Gesangsunterricht nehmen. Oder vielleicht möchten Sie in einem unserer vielen Ensembles mitspielen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Gibt es eine Warteliste?

Sollten für den gewünschten Unterricht keine Plätze frei sein, kontaktieren wir Sie und Sie kommen unverbindlich auf die Warteliste. Sobald wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können, melden wir uns bei Ihnen.

Welche Ermäßigungen gibt es für den Unterricht?

Wir gewähren Sozialermäßigung, Geschwister,- Familien- und Mehrfachermäßigung. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht. Die genauen Regelungen finden Sie in der Entgeltordnung unter Punkt 5.

Ich möchte in einem Ensemble mitspielen. Wie kann ich mich dafür anmelden?

Dazu füllen Sie bitte das Anmeldeformular  aus. Entweder online oder persönlich in einer der beiden Geschäftsstellen. Schüler, die bei uns Instrumental- oder Gesangsunterricht nehmen, spielen kostenfrei mit, sofern sie in Unterhaching oder in Neubiberg wohnen.

Mein Kind hat in der Gruppe Unterricht. Was passiert, wenn sich die Gruppenstärke ändert?

In diesem Fall füllen Sie bitte eine Ummeldung aus, das geht ganz einfach online und schicken uns das Formular als E-Mail-Anhang zurück. Wenn sich die Gruppenstärke ändert, wird auch das Entgelt entsprechend angepasst. Eine Übersicht darüber gibt Ihnen die Entgeltordnung.

Brauche ich ein Instrument zu Hause?

Ja unbedingt, denn sonst können Sie oder Ihr Kind zu Hause nicht üben. Es ist aber nicht notwendig sofort eines zu kaufen. Viele Musikalienhändler bieten Leihinstrumente oder einen Mietkauf an. Eine kleine Auswahl an Instrumenten finden Sie auch an unserer Musikschule, die Sie für ein monatliches Entgelt mieten können. Unsere Lehrkräfte stehen Ihnen vor dem Instrumentenkauf mit Rat und Tat zur Seite.

Wie oft muss ich üben?

Am besten täglich! Ein Pauschalrezept für das Üben gibt es nicht. Bauen Sie die „Trainingseinheit“ als festen Bestandteil in den Tagesablauf mit ein. Lieber öfter, dafür kürzer, als einmal vor dem Unterricht eine Stunde.

Gibt es Einzel- oder Gruppenunterricht?

Beides ist möglich. Im Fach Klavier haben Sie oder Ihr Kind üblicherweise Einzelunterricht. Teilen Sie uns Ihren Wunsch am besten bei der Anmeldung mit. Wir versuchen ihn zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Gruppenunterricht ist, dass sich ein geeigneter Spielpartner findet. Grundsätzlich nimmt die endgültige Zuteilung die Schulleitung vor.

Mein Kind hatte eine schulische Stundenplanänderung. Wie kann ich den Unterrichtstermin in der Musikschule ändern?

Bitte sprechen Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes, damit Sie gemeinsam einen neuen Termin finden.

Mein Lehrer war letzte Woche krank. Bekomme ich eine Ersatzstunde?

Bei Krankheit des Lehrers wird der Unterricht nicht nachgeholt. Fallen mehr als drei Unterrichtsstunden auf Grund einer Erkrankung des Lehrers während des laufenden Schuljahres aus, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Entgelterstattung stellen.

Ich habe heute keine Zeit. Wird mein Unterricht nachgeholt?

Wenn Sie selbst oder Ihr Kind verhindert sind bzw. ist, wird der Unterricht nicht nachgeholt. Bitte geben Sie Ihrem Lehrer oder in der Verwaltung Bescheid, wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können.

Wie funktioniert 14-tägiger Unterricht? Wann bin ich wieder dran?

Den 14-tägigen Termin teilen sich zwei Schüler. Damit beide auf die gleiche Anzahl von Unterrichtsstunden kommen, gilt folgende Regelung: an jedem zweiten Unterrichtstermin, an dem kein schulfreier Tag ist, haben Sie Unterricht.

Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihr Anliegen klären können.